Bundesratsbeschluss vom 14.10.2005 zur BR-Drucksache 655/05. Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräte in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe der Geräteoberkante.
Mit Sichtblenden und Ständern von TESCHMA auf der sicheren Seite!
Sichtblende
1.01063 hoch 1.01213 niedrig
Solid 1 unbeleuchtet 1.01086 hoch 1.01214 niedrig
Solid 1 beleuchtet 1.01087 hoch 1.01088 niedrig
Solid 2 beleuchtet 1.01134 hoch 1.01135 niedrig
Andreas beleuchtet 1.01217 hoch 1.01218 niedrig
Kunststoffblenden der Modellreihe Solid in rot/blau/grün/gelb lieferbar.
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